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Betrugsversuch bei Schreiben durch Berufsgenossenschaft BGN
Die DGUV, der Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland hat vor Schreiben und E-Mails, die derzeit an Unternehmen verschickt werden, gewarnt. Kriminelle schreiben die Unternehmen mit dem vermeintlichen Briefkopf der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (kurz: BGN) an und fordern dazu auf, ein ab 01.07.2025 verbindliches Präventionsmodul zu buchen und auszuführen, da anderenfalls Ordnungsgelder drohten. Dabei werden das offizielle Logo der BGN, der Name deren Hauptgeschäftsführer und dessen Unterschrift rechtswidrig verwendet. Dabei sind die Schreiben wohl auch mittlerweile nicht auf Unternehmen, die der BGN angehören, beschränkt, sondern betreffen auch andere Berufs- und Unternehmensgruppen. So hat auch unsere Kanzlei ein solches Schreiben erhalten. Eine kurze Recherche bei der DGUV konnte den plumpen Versuch schnell aufdecken und Schlimmeres verhindern.
Es handelt sich um einen Betrugsversuch! Sie sollten keinesfalls Buchungen vornehmen oder Zahlungen leisten!
Sollten Sie jedoch bereits gezahlt haben, rät die DGUV zur Stellung einer Strafanzeige.