Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen – wenn die Bank zweimal verdienen will
Nicht selten berechnen Banken beim Abschluss von Darlehensverträgen, z.B. beim Autokauf, sog. Bearbeitungsgebühren. Diese „Gebühren“, die je nach Nettodarlehenssumme mehrere Hundert Euro betragen können, werden häufig gegenüber dem Kunden nicht transparent gemacht oder gar erwähnt.
Forderungen von Bankkunden, solche Kosten zurückerstatten, werden seitens der Banken häufig mit dem Argument abgelehnt, es handele sich um zulässige, mit dem Kunden vertraglich vereinbarte Kosten.
Auf der Grundlage der in den letzten Jahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die jedenfalls in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klauseln zu Bearbeitungsgebühren für unwirksam erklärt hat, konnte unsere Kanzlei in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Verfahren für die Mandanten Rückzahlungsansprüche in Höhe der Bearbeitungsgebühren im Klagewege realisieren. Dies führte dazu, dass die kreditgebende Bank den Rückzahlungsanspruch in vollem Umfang anerkannte und eine Rückzahlung vornahm.
Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten der Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung von zu Unrecht vereinnahmten Bearbeitungsgebühren!
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christoph König