Rechtsberatung Sozialrecht Halberstadt

Sozial und gerecht – so sollte es sein

Ihr Ansprechpartner im Sozialrecht: Rechtsanwalt König

Das Sozialrecht ist eigentlich kein zusammenhängendes und allein stehendes Rechtsgebiet. Vielmehr treffen viele unterschiedliche Bereiche  zusammen, die mit sozialem Recht zu tun haben.

Sehr häufig geht es in  diesem Bereich um Forderungen an oder von Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden. Darüber hinaus reichen die vielfältigen Vernetzungen über Familienrecht mit Unterhaltsrecht und das Erbrecht bis zum Steuerrecht  oder Arbeitsrecht. Geht es beispielsweise um Kündigungsschutzklagen oder  die Verhandlung von Abfindungen, sind Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld und im Rentenrecht zu beachten.

Das Sozialrecht ist damit ein Rechtsgebiet, das mehr noch als viele andere einem ständigen Wandel unterliegt. Dementsprechend muss sich jeder Rechtsanwalt, der seine Mandanten bestmöglich beraten will, in  diesem Rechtsgebiet regelmäßig fortbilden und seinen Wissensstand  aktualisieren.

Die vielfältigen Abhängigkeiten zu kennen und konstruktiv mit Ihnen umzugehen, ist das Angebot unserer Kanzlei. Hier einige Beispiele für Leistungen der Kanzlei:

  • Wir beraten Sie über angemessene Rechtsmittel
  • Wir prüfen Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern (ausschließlich Rentenversicherung, Krankenversicherung)
  • Wir überprüfen Verfahrensabläufe (Anhörungen, pflichtgemäßes Ermessen)
  • Wir klären den Eintritt von Versicherungsfall oder Versorgungsfall
  • Wir prüfen die Zulässigkeit von Pfändungen, Rückerstattungen oder Rückforderungen

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Rentenversicherung (Altersrente und Erwerbsminderungsrente)
  • Krankenversicherung (Krankenbehandlung und Krankentagegeld)
  • Pflegeversicherung (Eingruppierung in Pflegestufen)
  • Arbeitsunfall und Berufskrankheit
  • Rehabilitation / Teilhabe am Arbeitsleben
  • Verwaltungsverfahren
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

Bitte beachten Sie: Aus Kapazitätsgründen können wir bis auf weiteres keine Mandate bzgl. SGB II-Leistungen (Bürgergeld bzw. ehem. Hartz IV) und im Rentenrecht annehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Darüber hinaus gilt:

Aus Erfahrung wissen wir, dass vor allem in sozialrechtlichen Angelegenheiten sogenannte Beratungshilfe durch die Staatskasse gewährt werden kann, die bis auf einen geringen Eigenanteil des Mandanten die Kosten für die rechtsanwaltliche Tätigkeit im außergerichtlichen Verfahren deckt. Hierzu ist es allerdings sinnvoll und effektiv, wenn der Mandant sich vor dem anwaltlichen Beratungstermin einen Berechtigungsschein beim örtlich zuständigen Amtsgericht ausstellen lässt. Die nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten gestaltet sich oftmals schwierig. Ein entsprechendes Formular, mit dem zeit- und kostensparend Beratungshilfe beantragt werden kann, finden Sie hier.

Wir weisen darauf hin, dass die einfache Beifügung des Leistungsbescheides für Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), umgangssprachlich "Hartz 4" genannt, nicht mehr ausreicht.